Allgemeine Infos

Ablauf

In den Sitzungen arbeiten wir an dem Thema oder den Themen, die Ihnen aktuell ein Anliegen sind. Sei es der Wunsch nach einer glücklichen Partnerschaft oder Erfolg im Beruf, seien es Ängste, das Gefühl von Sinnlosigkeit oder Körpersymptome, unter denen Sie leiden – ich unterstütze Sie dabei, den tieferen Ursachen auf den Grund zu gehen, ungesunde Reaktionsmuster zu erkennen und besser zu verstehen und sich alten Verletzungen zuzuwenden, um auf diese Weise verdrängte Anteile zu integrieren, Selbstwirksamkeit zu entwickeln und Ihr volles Potenzial zu entfalten.

Honorar

Sitzungsdauer: jeweils 50 Minuten

Erstgespräch zum Kennenlernen: 50,- €

Einzelsitzung: 100,- €

Das Honorar ist im Anschluss an jede Sitzung in bar zu entrichten. Meine heilpraktischen Leistungen sind nach § 4 Nr. 14 und § 19 UStG umsatzsteuerfrei.

Kostenübernahme

Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie beim Heilpraktiker ganz oder zum Teil, wenn das in Ihren Versicherungskonditionen entsprechend vereinbart ist. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob und welche Leistungen erstattungsfähig sind. Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten in der Regel nicht. Auf Wunsch erhalten Sie eine detaillierte Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Therapie kann ggf. als „außergewöhnliche Belastung“ in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dazu benötigen Sie – abhängig vom Finanzamt – unter Umständen eine vor der Behandlung ausgestellte (amts)ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Psychotherapie.

Vorteile für Selbstzahler

  • Sie haben die Freiheit, Therapiemethode und Therapeut:in frei zu wählen, die zu Ihnen passen.
  • Es besteht die Möglichkeit, zeitnah einen Termin zu bekommen.
  • Als Selbstzahler genießen Sie den Schutz Ihrer Daten gegenüber Krankenkassen, Institutionen, Versicherungen oder anderen Dritten.

Terminabsage

Falls Sie zu einem Termin nicht kommen können, sagen Sie ihn bitte so bald wie möglich ab. Bis zu 48 Stunden bzw. 2 Werktagen im Voraus (bei Terminen am Montag also am Donnerstag) ist das kostenfrei möglich. Wenn Sie später absagen oder nicht erscheinen, wird das volle Honorar in Rechnung gestellt. Das gilt auch, wenn Sie kurzfristig krank werden.